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Gefährdungsbeurteilung
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung richtig erstellt?
Wann muss ich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Diese Fragen und vieles mehr wird dir in diesem Artikel erläutert.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für den Arbeitsschutz und soll dazu dienen, potenzielle Gefahren bei der Arbeit so gut wie möglich zu beurteilen. Jedes Unternehmen ist verpflichtet eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen. Wie diese im Detail aussieht, ist jedoch dem Unternehmen freigestellt.
Wichtig ist, dass das Unternehmen und die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit eine grundlegende Analyse aller Prozesse und Gefährdungen vornimmt und diese ausreichend dokumentiert. Der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und aus der Analyse und der Bewertung aller relevanten Gefährdungsfaktoren. Im Anschluss zu der Gefährdungsbeurteilung wird eine Unterweisung der Mitarbeiter vorgenommen. Die Beurteilung bietet auch die Möglichkeit, dass weitere Arbeitsabläufe wie z.B. die Desinfektion von Arbeitsmitteln dargestellt und geplant werden können.
Was wird in der Gefährdungsbeurteilung geregelt?
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine genauen Details einer Gefährdungsbeurteilung vor. Um es vereinfacht zu sagen, muss in einer Gefährdungsbeurteilung eine Einschätzung aller Gefahren vorgenommen werden, welche z.B. Geräte, Betriebsmittel oder Fahrzeuge des Betriebs beinhaltet. Die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte gut einschätzen können, bei welchen Prozessen sich Mitarbeiter verletzten können und daraus ableiten, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diese so gut wie möglich zu verhindern bzw. zu minimieren. Bei der Analyse potenzieller Gefahren sollte sich die zuständige Fachkraft die nebenstehenden Fragen stellen.
Solltest du nun merken, dass du inhaltlich noch Unterstützung benötigen könntest, kannst du dich jederzeit gerne an die Fachkräften für Arbeitssicherheit der BERATER.group wenden.
- Was könnte die Gesundheit der Mitarbeiter bei ihren Tätigkeiten gefährden?
- Wie könnten sich Mitarbeiter bei einem Prozess verletzten und in welchem Ausmaß?
- Wie kann ich garantieren, dass die Gesundheit der Mitarbeiter am besten geschützt ist?
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erfolgt zwar eine umfassende Bewertung der Gefährdungen, aber nicht der tatsächlichen Gefahren. Es besteht bloß die Möglichkeit, dass ein Schaden oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung eintritt − unabhängig von dem möglichen Schadensausmaß. Sichtbare Gefahren bilden lediglich die Grundlage für eine Beurteilung der Gefährdungen und legen die Rangfolge der Schutzmaßnahmen zur Behebung fest.
Gefährdungsbeurteilungen erstellen
Eine Gefährdungsbeurteilung wird an die Anforderungen der Tätigkeiten der Mitarbeiter regelmäßig angepasst. Diese umfasst alle Prozesse der Arbeit und potenzieller Gefahren.
Allgemein kann man sich an folgenden Ablauf halten:
Schritt 1: Analyse der Unternehmensstruktur
Im Rahmen einer Erstbegehung werden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten inklusive der wichtigsten Schutzmaßnahmen systematisch erfasst und bestimmte Gefahrenquellen und Gefährdungen im Betrieb und während des Arbeitsablaufes ermittelt.
Dokumentiere bei diesem Schritt die Gefahren und Gefährdungen, die entstehen können oder eventuell schon vorhanden sind. Daraus ergibt sich ein guter Ist-Soll-Vergleich, der einen guten Anhaltspunkt für das weitere Vorgehen bildet. Eine umfangreiche Erfassung der Umgebungsbedingungen ist bei diesem Schritt von großer Bedeutung.
Schritt 2: Bewertung der Gefährdungen
Bewerte die ermittelten Gefährdungen nach ihrer Intensität, wie zum Beispiel nach einer Ampel-Skala von grün bis rot. Zentrale Bewertungsfaktoren sind hierbei die Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schweregrad einer möglichen Verletzung.
Schritt 3: Konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen
Die Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen kann entweder allein durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten, die den Gefährdungen in ihrem Arbeitsalltag begegnen, erfolgen.
Schritt 4: Durchführung der Schutzmaßnahmen
Beginnend mit den technischen Schutzmaßnahmen (T), dann die organisatorischen Schutzmaßnahmen (O) und schließlich die personenbezogenen Schutzmaßnahmen (P). Dieser Ablauf der Durchführung beruht auf dem T-O-P-Prinzip.
Schritt 5: Kontrolle der Durchführung und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
Arbeitgeber sind für die Durchführung sämtlicher Maßnahmen verantwortlich, sie stehen somit in der vollen Verantwortung für die Wirksamkeitskontrolle.
Schritt 6: Prüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen
Aus den Gefährdungsbeurteilungen können sich Betriebsanweisungen ergeben, welche die Grundlage für Unterweisungen bilden.
Wie in Schritt 2 erwähnt, spielen die Gefährdungsfaktoren, bzw. dass Risiko sich zu verletzten eine zentrale Rolle in der Gefährdungsbeurteilung. Diese können selbst eingeschätzt werden oder anhand der Richtlinie der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) abgeleitet werden. Diese ermöglicht in einfacher Form, dass Risiko einzuschätzen und mögliche Maßnahmen abzuleiten.
Laut DGUV kam es 2023 zu 144.641 meldepflichtigen Arbeitsunfällen. 610 Menschen starben in Deutschland durch einen Arbeitsunfall. Die häufigsten Ursachen der Unfälle sind Stolpern, Rutschen oder Stürzen.
Warum sind Gefährdungsbeurteilung überhaupt notwendig?
In erster Linie dienen Gefährdungsbeurteilungen der rechtlichen Absicherung von Betrieben. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Die Arbeitnehmer sind hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zu unterweisen. Jede Unterweisung muss zudem dokumentiert und von den teilnehmenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unterschrieben werden. Gefährdungsbeurteilungen dienen dem Sicherheits- und Gesundheitsmanagement im Unternehmen und können die Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöhen, indem ihnen ein einheitliches Sicherheitsgefühl vermittelt wird. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und ihm die Gefährdungen zuvor bereits bekannt waren.
Gefährdungsfaktoren im Arbeitsschutz
Um bei der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefahren einzuschätzen, haben wir eine Übersicht im Folgenden, welche die üblichen Gefährdungsfaktoren darstellt. Natürlich sind dies nicht alle, allerdings ergänzen wir diese fortlaufend.
Gefahrstoffe
Bei der Beurteilung von Gefahrstoffen ist eine detaillierte Einschätzung pro Gefahrstoff nötig. Diese muss Faktoren wie einatmen, Kontakt mit der Haut oder die Desinfizierung von Arbeitsmaterial beinhalten.
Elektrische Geräte und Gefährdungen
Sollte es zu einem Unfall bei elektrischen Geräten kommen, müssen Gefährdungen wie z.B. ein Lichtbogen oder der elektrische Schlag berücksichtig werden.
Brand- und Explosionsgefährdungen
Explosive Stoffe sowie Materialien, welche leicht entzündbar sind, müssen kategorisiert und nach ihrem Risiko des Brandes bestimmt werden
Mechanische Gefährdungen
Gefahrenquellen die z.B. einen Sturz von einer baulichen Einrichtung oder Ecken, Kanten, Stolpersteine, sollten so gut wie möglich analysiert werden.
Arbeitsschwere und menschliche Psyche
Vor allem bei Berufen mit schwerer psychischer Belastung, wie z.B. Rettungssanitäter/innen, muss beurteilt werden in welcher Form die Beschäftigten dem Risiko einer psychischen Erkrankung ausgesetzt werden.
Wirksamkeitskontrolle, Transparenz und Dokumentation
Nach einem Vorfall kommt es vor allem auf das vorausschauende Handeln in der Zukunft an. Dazu gehört die Festlegung geeigneter Maßnahmen, um das Risiko zukünftig zu senken und ein wiederholtes Auftreten des Vorfalls zu vermeiden. Ein Maßnahmenplan kann dabei helfen, den Überblick zu behalten und zu wissen, welche Maßnahmen für welchen Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt anstehen. In der anschließenden Wirksamkeitskontrolle kannst du prüfen, ob alle Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt wurden und wie wirkungsvoll diese sind.
Um die Wirksamkeitskontrolle so effektiv wie möglich zu gestalten, wird eine lückenlose Dokumentation der vergangenen Vorfälle benötigt. Diese Dokumentation ist der Ausgangspunkt für alle strategischen Überlegungen zur Risikominimierung und dient beispielsweise auch als Vorlage für Unterweisungen.
Wie du siehst, ist die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ein kontinuierlicher Prozess! Es ist wichtig, dass du bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen mit den größten und am wahrscheinlichsten eintretenden Gefährdungen beginnt und dich schrittweise vorarbeitest. Im Falle eines Unfalls musst du anhand schriftlicher Dokumentationen nachweisen können, dass du alle rechtlichen Vorschriften erfüllt haben. Achte deshalb auf die konstante und ordnungsgemäße Dokumentation.
FAQs
Wann und wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
- Als Erstbeurteilung an allen bestehenden Arbeitsplätzen für alle Arbeitstätigkeiten und vor Arbeitsbeginn
- Bei der Neubeschaffung von Arbeitsmitteln
- Bei Veränderungen der räumlichen Umgebung oder bei bautechnischen Veränderungen
- Bei Änderungen von Verordnungen, Technischen Regeln und relevanten DGUV Vorschriften und Regeln
- Nach Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten oder Fehlzeiten infolge arbeitsbedingter Unfälle
- Bei betrieblichen Veränderungen, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beeinflussen können (z. B. Beschaffung neuer Arbeitsmittel, Einsatz neuer Arbeitsstoffe, Planung neuer Arbeitsplätze etc.)
- Bei Annahme, das bisherige Schutzmaßnahmen unzureichend sind
- Bei Störfällen
- Bei Pandemien
- Nach Instandsetzungsarbeiten
Für welche Bereiche können Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden?
Gefährdungsbeurteilungen können erstellt werden für zum Beispiel:
- Arbeitsplätze nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biostoffe nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Explosionsschutz in Arbeitsstätten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Ergonomische Beurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Die Verantwortung, eine fachgerechte und strukturierte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, liegt beim Arbeitgeber. Dieser kann dafür eine betriebsinterne oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen.
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